Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Lebenssituationen überhaupt. Gleichzeitig bringt er zahlreiche praktische Aufgaben mit sich, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen – darunter die Auflösung der Wohnung oder des Hauses. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich zu beachten ist, wie man am besten vorgeht und wann professionelle Hilfe sinnvoll ist.

Wer darf die Wohnung betreten und Gegenstände entnehmen?

Bis zur Abhandlung der Verlassenschaft – dem österreichischen Nachlassverfahren – gehört der gesamte Hausrat rechtlich zum Nachlass. Das bedeutet: Auch nahe Angehörige dürfen ohne Einwilligung des Verlassenschaftsgerichts keine Gegenstände entnehmen, die über den unmittelbaren persönlichen Bedarf hinausgehen.

Ausnahmen gelten für das Entnehmen persönlicher Dokumente (Ausweis, Versicherungsunterlagen, Sparbücher) sowie Gegenstände, die für die Beerdigung notwendig sind. Diese Entnahmen sollten jedoch dokumentiert werden.

Wichtig: Das Verlassenschaftsgericht wird in Österreich automatisch vom Standesamt über den Todesfall informiert. Ein Gerichtskommissär (Notar) wird bestellt, der das Verfahren leitet. Erst nach dessen Freigabe darf der Nachlass verteilt oder die Wohnung geräumt werden.

Ablauf einer Verlassenschaftsräumung in Österreich

Das Verlassenschaftsverfahren folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Todesfall melden: Das Standesamt wird informiert, das Verlassenschaftsgericht eingeleitet.
  2. Inventarisierung: Der Gerichtskommissär erstellt ein Inventar des Nachlasses – entweder selbst oder durch einen Bewerter.
  3. Einantwortung: Die Erben treten das Erbe an oder schlagen es aus. Erst danach geht das Eigentum an die Erben über.
  4. Räumung: Nach der Einantwortung darf die Wohnung geräumt und aufgelöst werden.

Die Dauer des Verfahrens variiert stark – von wenigen Wochen bei klarer Erbfolge bis zu mehreren Monaten bei komplizierten Nachlässen oder Erbstreitigkeiten.

Mietvertrag: Was passiert mit der Wohnung?

Bei einer Mietwohnung gehen im österreichischen Recht unter bestimmten Voraussetzungen Mietrechte auf Angehörige über (§ 14 MRG – Mietrechtseintrittsrecht). Voraussetzung ist ein dringendes Wohnbedürfnis und ein gemeinsamer Haushalt mit der verstorbenen Person. Liegt kein Eintrittsrecht vor, endet der Mietvertrag mit dem Ableben des Mieters.

In diesem Fall muss die Wohnung innerhalb der Kündigungsfrist geräumt und besenrein übergeben werden. Bei Eigentumswohnungen oder Häusern entscheiden die Erben über den weiteren Umgang mit der Immobilie.

Was tun mit dem Hausrat?

Beim Hausrat empfiehlt sich eine systematische Sortierung in drei Kategorien:

  • Behalten: Erinnerungsstücke, Schmuck, Dokumente, Gegenstände mit persönlichem oder finanziellem Wert.
  • Weitergeben: Funktionsfähige Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände können an soziale Einrichtungen, Secondhand-Geschäfte oder Familienmitglieder gegeben werden.
  • Entfernen lassen: Alles, was weder brauchbar noch wertvoll ist – alte Elektrogeräte, beschädigte Möbel, Altmaterial. Hierfür ist ein professionelles Entrümpelungsunternehmen die effizienteste Lösung.

Tipp: Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Antiquitäten oder Kunstwerke sollten vor der Räumung durch einen Sachverständigen bewertet werden – auch wenn man sie nicht behalten möchte. Eine Weitergabe unter Wert wäre schade und kann steuerliche Konsequenzen haben.

Wann ist ein professionelles Entrümpelungsunternehmen sinnvoll?

Eine Nachlasswohnung selbst zu räumen kostet enorm viel Zeit und Kraft – besonders in einer ohnehin belastenden Lebensphase. Ein erfahrenes Unternehmen übernimmt die komplette Räumung, koordiniert die Wiederverwertung brauchbarer Gegenstände und übergibt die Wohnung besenrein.

Besonders bei folgenden Situationen empfehlen wir professionelle Unterstützung:

  • Die Wohnung ist über mehrere Jahrzehnte hinweg angesammelt und stark befüllt.
  • Angehörige wohnen weit entfernt und haben nur begrenzt Zeit vor Ort.
  • Es sind schwere Möbel oder viele Stockwerke ohne Aufzug zu bewältigen.
  • Die emotionale Belastung macht es schwer, Entscheidungen zu treffen.

Wir begleiten Angehörige in ganz Wien und Niederösterreich diskret und einfühlsam. Nach einem kostenlosen Ortstermin erhalten Sie ein verbindliches Fixpreisangebot – ohne versteckte Kosten.

Checkliste: Die ersten Schritte nach dem Todesfall

  • Standesamt informieren und Sterbeurkunde ausstellen lassen
  • Verlassenschaftsnotar kontaktieren und Termin vereinbaren
  • Wichtige Dokumente (Versicherungen, Bankkonten, Verträge) sichern
  • Vermieter über den Todesfall informieren und Mietverhältnis klären
  • Inventar aufnehmen – wenn möglich mit Fotos
  • Wertgegenstände durch Sachverständigen schätzen lassen
  • Nach Einantwortung: Räumungsunternehmen kontaktieren und Termin vereinbaren
  • Wohnungsübergabe mit Vermieter oder Makler koordinieren

Die Verlassenschaftsräumung ist eine emotionale und logistische Aufgabe zugleich. Lassen Sie sich Zeit für die persönlichen Momente – und übergeben Sie die praktische Arbeit an Profis, die wissen, was zu tun ist.